Der Umstellungsprozess der Digitalisierung ist im Laufe der Jahre auf ein Minimum reduziert worden, die Anzahl der Umstellung digital zu arbeiten, wird von Jahr zu Jahr mehr.
In den vergangenen Jahren ist ein Punkt seitens der Unternehmer/innen nach Einführungen in die Digitalisierung unverändert geblieben, die Frage, "kann ich die Papierbelege jetzt wegwerfen?"
Die Rechnungen kommen analog
Unternehmer/innen digitalisiert/en die Rechnungen
Kann man die Papiere vernichten?
Die Verfahrensdokumentation aus Sicht einer Betriebsprüfung:
"Die Verfahrensdokumentation ‒ laut GoBD brauchen sie alle, laut Steuerberatern will sie keiner. Die Beurteilungen gehen weit auseinander und reichen von „Bürokratie-Monster“ bis sinnvoller Einstieg in die Prozessberatung." IWW (Institut für Wissen in der Wirtschaft)
Welche Gefahr birgt eine fehlende Verfahrensdokumentation tatsächlich für den Unternehmer? - dies kann man final nicht beantworten. Ohne Führerschein zu fahren ist theoretisch möglich, aber man macht es in der Regel nicht :)
Kasse
Bank
Zahlungsverkehr
Faktura
Zeiterfassung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Anlagebuchhaltung
Belegverwaltung
Warenwirtschaft
ERP
Materialwirtschaft
Inventarisierung
DMS
Belegablage
Mail
IKS
Archivierung
Im Unterschied zu einem Gesetz handelt es sich bei Allgemeinen Verwaltungsvorschriften nicht um Außenrecht. Allgemeine Verwaltungsvorschriften sollen eine einheitliche Rechtsanwendung gewährleisten und wenden sich daher unmittelbar nur an die zuständigen Behörden, nicht aber an die Bürger. Bei den GoBD handelt es sich um eine solche Verwaltungsvorschrift. Die GoBD zielen darauf ab, die Normen aus der Abgabenordnung (AO) und dem Umsatzsteuergesetz (UStG) zu konkretisieren und zu verdeutlichen, wie digitale Unterlagen aufzubewahren sind, damit bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt darauf zugegriffen werden kann.
Vereinfacht ausgedrückt kann man die GoBD als Arbeitsanweisung an die Finanzämter verstehen.
Abgabenordnung (AO) § 147 Ordnungsvorschriften - Aufbewahrung von Unterlagen
Umsatzsteuergesetz (UStG) § 14b Aufbewahrung von Rechnungen
Handelsgesetzbuch § 257 Aufbewahrung v. Unterlagen Aufbewahrungsfristen
Rember !
The Rules are the Rules
Außerdem zählen hierzu auch Bereiche die vordergründig nicht sofort plausible erscheinen: Melkmaschinen, Kassen und Waagen, Taxameter, Geldspielgeräte, etc..
Die Anforderungen an das Format
der XRechnung sind sehr detailliert. Für Menschen, die kaum Erfahrung mit elektronischen Standards haben, sind viele dieser Anforderungen unverständlich.
§ 4 - E-Rechnungsverordnung (ERechV)
elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen
Gesetzentwurf
der Bundesregierung Wachstumschancen
Bekanntmachung des XRechnung Standards
/2023 - 2025
B2B-eRechnung
Rechnungsempfang: Der Regierungsentwurf zum Wachstumschancengesetz sieht für die B2B-eRechnung eine allgemeine Empfangspflicht ab dem 1. Januar 2025 vor.
Rechnungsstellung: Ab 1. Januar 2026 dürfen B2B-Rechnungen grundsätzlich nur noch als eRechnung gestellt werden. für Unternehmern mit einem Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr in Höhe von bis zu 800.000 Euro gilt dabei eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026.
Seit Anfang 2015 gelten die GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff). Diese schreiben die Notwendigkeit einer Verfahrensdokumentation vor.
Die Finanzverwaltung verlangt von jedem Unternehmer und Freiberufler eine Verfahrensdokumentation! Bei einer Betriebsprüfung kann das Fehlen einer Verfahrensdokumentation in begründeten Fällen zu erheblichen Steuernachzahlungen führen.
Für viele Unternehmen stellt die Erstellung einer professionellen Verfahrensdokumentation eine große Hürde dar.
Wir verwenden eine cloud-basierte Software, die es Unternehmern ermöglicht mit unserer Hilfe, intuitiv und sicher, eine Verfahrensdokumentation nach GoBD zu erstellen
dsb Project kooperiert bei der Erstellung von Verfahrensdokumentationen ausschließlich mit SmartDocu. smartdocu® ist eine cloudbasierte Anwendung und bietet innovative und intuitive Lösungen welche als Basis verwendet werden um für Mandanten Verfahrensdokumentationen zu erstellen.
smartdocu® hat sich in der Kooperation der letzten Jahre als Partner gezeigt, der die komplexen Anforderungen der GoBD auf einfache Weise umsetzbar macht, um bei einer Betriebsprüfungen auf der sicheren Seite zu sein.
Besuchen Sie unseren Stand hier auf der Veranstaltung. Wir geben Ihnen gerne weitere Information rund um Thematik GoBD und VFD
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