Consulting

BERATUNG 
2.0

Wir beraten Sie und Ihre Mitarbeiter praxisorientiert und sehr umfangreich in der Digitalisierung ihrer Buchhaltungsprozesse. Wir sehen uns Ihren aktuellen Workflow an und entwickeln in enger Absprache mit Ihrem Steuerberater einen Plan zur Digitalisierung Ihres Beleg-Workflows. Die Effizienz Ihres Workflows und die Rechtssicherheit Ihrer Buchhaltungsprozesse (Belegbearbeitung), sowie die erleichterte und störungsfreie Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater stehen dabei für uns im Mittelpunkt.


Coaching

Mitarbeiter
Support 

Gerne setzen wir das ausgearbeitete Digitalisierungskonzept in Ihrem Unternehmen um und / oder arbeiten mit Ihrem IT Adminstrator zusammen. Dabei greifen wir in erster Linie auf cloudbasierte Softwareanwendungen, wie DATEV Unternehmen Online, Lexoffice, Getmyinvoices, Candis, Konvertax, usw. zu. Zum Abschluss werden Sie und Ihre Mitarbeiter umfangreich in allen neu eingeführten Prozessen durch uns geschult. So wird für Sie der Umstieg in die digitale Belegbearbeitung ein Kinderspiel.
Zum Abschluss erstellen wir eine nach GoBD erforderliche, betriebsindividuelle Verfahrensdokumentation mit allen erforderlichen Arbeitsanweisungen für Ihr Unternehmen.

GoBD - Hintergründe

Was ist das?

Worum geht es bei einer Verfahrensdokumentation?

Die Verfahrensdokumentation nach den gültigen GoBD („Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“) dient dazu, nachweisen zu können, dass die Anforderungen der Gesetze für die Erfassung, Verbuchung, Verarbeitung, Aufbewahrung und Entsorgung von Daten und Belegen erfüllt ist.

Mit der voranschreitenden Digitalisierung wird es immer schwieriger, eine den Anforderungen der Finanzverwaltung ordnungsgemäße Buchführung zu erstellen. Für viele Unternehmer ist daher der Gedanke an die nächste Betriebsprüfung meist mit großen Bauchschmerzen verbunden.

Wieso muss das?

Darum ist die Verfahrensdokumentation so wichtig!

Die Finanzverwaltung prüft im Rahmen von Betriebsprüfungen regelmäßig, ob die Buchführung der Unternehmen ordnungsgemäß sind. Wie eine ordnungsgemäße Buchführung auszusehen hat, ergibt sich aus der neuesten Fassung der GoBD vom 28.11.2019. Diese GoBD-Vorschriften legen unter anderem fest, dass jedes Unternehmen eine sogenannte Verfahrensdokumentation haben und einhalten muss. Denn diese Verfahrensdokumentation ist eine Art Handbuch dafür, wie Ihre analoge und digitale Buchführung organisiert ist, wer verantwortlich ist, ob die entscheidenden Arbeitsabläufe in Arbeitsanweisungen dokumentiert sind und z. B. welche Kasse, Fakturasoftware, Archivierungssoftware und auch Hardware zum Einsatz kommt. Fehlt eine solche, kann das Finanzamt die gesamte Buchführung verwerfen.

Das Team von dsb-Project hat uns
schnell und kompetent durch dieses
schwierige Thema geführt.
Top Service

Michi Andres

Support

Themen nach Ihrem Bedarf

Präsenz vor Ort
Support per Telefon
Online Meetings

GoBD Neufassung

Am 28.11.2019 wurde die aktualisierte Neufassung der Grundsätze zur Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) veröffentlicht. Somit gilt seit 01.01.2020 diese Neufassung der GoBD.

Sicherheit

Nur durch ein durchdachtes Digitalisierungskonzept kann die Rechtssicherheit, bzw. eine GoBD konforme Buchhaltung erreicht werden. GoBD konforme Buchhaltungsprozesse im Unternehmen und Steuerkanzlei sind mittlerweile absolute Grundvoraussetzung um eine Steuerprüfung ohne Mehrergebnis zu überstehen.

Prüfung

"Unsere Meinung" Der Schlüssel zu einer fairen Betriebsprüfung ist aus unserer Sicht die kooperative Zusammenarbeit und Transparenz. Das Herzstück in einer Betriebsprüfung in Ihrem Unternehmen wird Ihre betriebsindividuelle Verfahrensdokumentation sein.

Partner

Unsere Partnersoftware ist eine cloudbasierte Anwendung und bietet innovative und intuitive Lösungen für Ihr Unternehmen. Unser Partner entwickelt auf Wunsch Vorlagen, die die komplexen Anforderungen der GoBD auf einfache Weise umsetzbar machen, um bei einer Betriebsprüfungen auf der sicheren Seite zu sein

FAQ
Die wichtigsten Fragen und Antworten

Die Abkürzung GoBD steht für die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Gemäß dieser Definition beinhalten die GoBD Kriterien und Richtlinien, die Unternehmer beim Einsatz einer elektronischen Buchhaltung erfüllen müssen. Es geht vor allem um die Frage, wie steuerrechtlich relevante Belege erfasst, bearbeitet und archiviert werden müssen.

Im Unterschied zu einem Gesetz handelt es sich bei Allgemeinen Verwaltungsvorschriften nicht um Außenrecht. Allgemeine Verwaltungsvorschriften sollen eine einheitliche Rechtsanwendung gewährleisten und wenden sich daher unmittelbar nur an die zuständigen Behörden, nicht aber an die Bürger. Bei den GoBD handelt es sich um eine solche Verwaltungsvorschrift.

Die GoBD zielen darauf ab, die Normen aus der Abgabenordnung (AO) und dem Umsatzsteuergesetz (UStG) zu konkretisieren und zu verdeutlichen, wie digitale Unterlagen aufzubewahren sind, damit bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt darauf zugegriffen werden kann.

Vereinfacht ausgedrückt kann man die GoBD als Arbeitsanweisung an die Finanzämter verstehen. Für Unternehmen bedeutet dies: Hält man sich an die Regularien der GoBD, dann ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass ein Finanzamt die Bücher und Aufzeichnungen des Unternehmens nicht anerkennt.

Ein Unternehmer handelt GoBD-konform, wenn er über den gesamten Zeitraum der Aufbewahrungsfristen hinweg, die in den GoBD verankerten Ordnungsvorschriften sicherstellen kann. Die geforderte Ordnungsmäßigkeit gilt für alle steuerrelevanten Dokumente – ob in Papierform oder elektronisch. Demnach müssen Sie eine Buchführung sicherstellen, in der alle Geschäftsvorfälle nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unverfälscht abgebildet und aufbewahrt werden

Die Regel ist ganz einfach: jeder Unternehmer ist dazu verpflichtet, die GoBD einzuhalten. Die gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung der steuerrelevanten Geschäftsunterlagen gilt nicht nur für Bilanzierungspflichtige. Auch Freiberufler und Kleinunternehmer, die die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (4/3) anwenden, müssen die GoBD-Richtlinien beachten

Meet the Team

 "Das Team" hinter dsb-Project vereint die langjährige Erfahrung aus den Bereichen Steuerberatung und IT, gepaart mit langjährigem Know How in der Unternehmensberatung. Außerdem sind alle Teammitglieder qualifizierte DATEV Software Spezialisten.
Jenny
Jenny von Riedl

Meine Stärke liegt im Bereich der Digitalisierung und der Verfahrensdokumentation. Seit vielen Jahren arbeite ich als Spezialistin im Bereich von digitalen DATEV Software Produkten.

Michi
Claudio Wabner

Meine Expertise liegt in den Bereichen Datenschutz, Verfahrensdokumentationen und der Digitalisierung. Spezialisiert habe ich mich auf umfassende Anwendungsschulungen der DATEV-Software

CLaudio
Michael Niedermaier

Ich bin Ihr Ansprechpartner und Profi für Fragen der digitalen Dokumentablage, scanmyfibu und DocuWare. Hier stehe ich Ihnen als Berater bei der Einführung digitaler Prozesse zur Seite.